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   BGH, 30.08.2023 - 5 StR 221/23   

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https://dejure.org/2023,24192
BGH, 30.08.2023 - 5 StR 221/23 (https://dejure.org/2023,24192)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2023 - 5 StR 221/23 (https://dejure.org/2023,24192)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2023 - 5 StR 221/23 (https://dejure.org/2023,24192)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Auszug aus BGH, 30.08.2023 - 5 StR 221/23
    Diese Bemächtigungssituation hatte mithin die - vor allem bei Zweipersonenverhältnissen erforderliche - gewisse Stabilisierung erreicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. Juni 1999 - 3 StR 78/99, NStZ 1999, 509; vom 19. September 2001 - 2 StR 240/01, NStZ 2002, 31; vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ 2010, 516; vom 28. April 2021 - 2 StR 223/20 Rn. 11).

    Dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal ist zudem bei Dreipersonenverhältnissen - wie sie hier mit Blick auf die Kinder der Wohnungsinhaber, ihren Neffen und den Bruder der Ehefrau gegeben sind - regelmäßig erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2001 - 2 StR 240/01, NStZ 2002, 31, 32), weil in diesen Fällen die Sorge des zu einer Handlung oder Duldung genötigten Dritten um das Wohl des unmittelbaren Tatopfers ausgenutzt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 3 StR 78/99, NStZ 1999, 509).

  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 78/99

    "sich bemächtigen" beim erpresserischen Menschenraub

    Auszug aus BGH, 30.08.2023 - 5 StR 221/23
    Diese Bemächtigungssituation hatte mithin die - vor allem bei Zweipersonenverhältnissen erforderliche - gewisse Stabilisierung erreicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. Juni 1999 - 3 StR 78/99, NStZ 1999, 509; vom 19. September 2001 - 2 StR 240/01, NStZ 2002, 31; vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ 2010, 516; vom 28. April 2021 - 2 StR 223/20 Rn. 11).

    Dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal ist zudem bei Dreipersonenverhältnissen - wie sie hier mit Blick auf die Kinder der Wohnungsinhaber, ihren Neffen und den Bruder der Ehefrau gegeben sind - regelmäßig erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2001 - 2 StR 240/01, NStZ 2002, 31, 32), weil in diesen Fällen die Sorge des zu einer Handlung oder Duldung genötigten Dritten um das Wohl des unmittelbaren Tatopfers ausgenutzt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 3 StR 78/99, NStZ 1999, 509).

  • BGH, 10.03.2020 - 2 StR 473/19

    Begründetheit einer Revision

    Auszug aus BGH, 30.08.2023 - 5 StR 221/23
    Die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat verlangt eine Kennzeichnung der Qualifikation in der Urteilsformel, bei der der gesteigerte Unrechtsgehalt des § 250 Abs. 2 StGB zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2020 - 2 StR 473/19).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04

    Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen

    Auszug aus BGH, 30.08.2023 - 5 StR 221/23
    Weiter hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, dass der Tatbestand des erpresserischen Menschenraubs auch dann erfüllt ist, wenn sich die Ausnutzungsabsicht des Täters auf die Begehung eines Raubes richtet, weil dieser Tatbestand von demjenigen der Erpressung mitumfasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 334 mwN).
  • BGH, 22.10.2009 - 3 StR 372/09

    Schwerer Raub; erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen mit

    Auszug aus BGH, 30.08.2023 - 5 StR 221/23
    Diese Bemächtigungssituation hatte mithin die - vor allem bei Zweipersonenverhältnissen erforderliche - gewisse Stabilisierung erreicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. Juni 1999 - 3 StR 78/99, NStZ 1999, 509; vom 19. September 2001 - 2 StR 240/01, NStZ 2002, 31; vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ 2010, 516; vom 28. April 2021 - 2 StR 223/20 Rn. 11).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 223/20

    Geiselnahme (Sich-Bemächtigen: Vorliegen, gewisse Stabilisierung der Lage des

    Auszug aus BGH, 30.08.2023 - 5 StR 221/23
    Diese Bemächtigungssituation hatte mithin die - vor allem bei Zweipersonenverhältnissen erforderliche - gewisse Stabilisierung erreicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. Juni 1999 - 3 StR 78/99, NStZ 1999, 509; vom 19. September 2001 - 2 StR 240/01, NStZ 2002, 31; vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ 2010, 516; vom 28. April 2021 - 2 StR 223/20 Rn. 11).
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